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BGH entscheidet zu Bewertungen im Netz

Dienstleistungen im Internet zu bewerten hat seit Beginn für Diskussionsstoff gesorgt – unabhängig davon, ob es um Ärzte, Klempner oder auch Lehrer geht. Gestern hatte der Bundesgerichtshof zur rechtlichen Zulässigkeit von Lehrerbewertungen Stellung bezogen und die Klage gegen das Schülerportal spickmich zurückgewiesen.

Einfühlungsvermögen besonders bei Zahnärzten gefragt

Arztbesuche rangieren traditionell auf einem der unteren Plätze der Beliebtheitsskala. Übertroffen werden diese allerdings noch durch den Besuch bei einem Zahnarzt, der bei den Meisten eine besondere Form des Unbehagens auslöst. Für Angstpatienten wird der Besuch zur Mutprobe, wenn nicht sogar zur psychischen Belastung.

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